Kooperativer Breitbandausbau in den Gemeinden 

M-EA-N-S AöR (Mehlingen, Enkenbach-Alsenborn, Neuhemsbach und Sembach).

                                    

Grundlage der digitalen Gesellschaft sind leistungsfähige Breitbandnetze, die allen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und wichtigen öffentlichen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen müssen. Um den Ausbau eben dieser Netze voranzutreiben, hat die Bundesregierung das Ziel eines flächendeckenden Gigabit-Netzes bis zum Jahr 2025 festgelegt. Insgesamt stellt der Bund rund 12 Milliarden Euro für die Förderung von Glasfaseranbindungen zur Verfügung (Quelle BMVI, atene KOM).

Die Gemeinden Mehlingen, Enkenbach-Alsenborn, Neuhemsbach und Sembach streben die flächendeckende Versorgung aller Gebäude in den Gemeindegebieten mit Glasfasertechnik an. Dieses Glasfasernetz wird durch die Breitband M-EA-N-S errichtet und an VEGA-net verpachtet.

Der geförderte Ausbau soll durch eigenwirtschaftliche Maßnahmen der VEGA-net ergänzt werden, um so sukzessive ein flächendeckendes Glasfasernetz in den Gemeinden zu errichten. Die interessierten Bürgerinnen und Bürger werden auf dieser Seite regelmäßig über den aktuellen Stand des Ausbauprozesses informiert.

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Beschreibung Projektvorhaben

Die Erschließung der Gemeinden M-EA-N-S mit Glasfasertechnik erfolgt über das Weiße Flecken Programm des Bundes.
Dabei werden nicht nur die sogenannten Weißen Flecken (unter 30 Mbit/s) mit Glasfaser erschlossen; es werden zusätzlich alle an der zu errichtenden Trassen angrenzenden Gebäude als sogenannter „Vortrieb“ an das Netz angeschlossen.
Dabei müssen zwei verschiedene Arten des Vortriebs unterschieden werden: Vortrieb, welcher Adressen unter 100 Mbit/s Aufgreifschwelle mit einem Hausanschluss erschließt und Vortrieb für diejenigen Adressen, deren Grundstück mit einem Leerrohr ausgestattet wird, wenn sie bereits über der Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s liegen.
Darüber hinaus werden 15% der Gesamtsumme der anzuschließenden Adressen als sogenanntes Upgrade ausgebaut – diese Adressen müssen sich nicht entlang der zu errichtenden Trassen befinden und dürfen bereits eine Aufgreifschwelle von mindestens 30 bis maximal 100 Mbit/s aufweisen.

Planung für alle Phasen

LEGENDE:
Hauptphase 1: Bund „Weiße Flecken“-Programm
Hauptphase 2: Bayerisches Gigabit-Programm + Beifang
Hauptphase 3: „Graue Flecken“-Programm + Beifang

Zeitschiene für alle Phasen

Zeitlicher Ablauf des Breitbandausbaus:

Sie wollen wissen in welcher Phase Ihre Adresse ist? Unter diesem Link finden Sie die Information:

Nutzungsvereinbarung

Hier können Sie sich das Formular im Gebiet der Stadt Bad Reichenhall herunterladen.

WICHTIGE INFORMATION



Für Anschlusskundinnen und Anschlusskunden im Ausbaugebiet:

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Ausbaugebiet wurden bereits per Post über den Ausbau an ihrem Hausanschluss informiert.
Damit auch Sie den Glasfaser-Anschluss erhalten, fordern Sie einfach die Bestellformulare über die E-Mail Adresse vertrieb@stwbr.de oder unter der Rufnummer 08651 705-500 an, und senden den Antrag und die unterzeichnete Nutzungsvereinbarung möglichst frühzeitig per Post oder E-Mail an die untenstehende Adresse.
Mit dem Nutzungsvertrag wird die Erlaubnis erteilt, auf dem Grundstück sowie in und an den Gebäuden den Zugang zum Glasfasernetz einzurichten.

Bitte senden Sie den Antrag an folgende Kontaktdaten:

PER E-MAIL:

glasfaser@sv-ledermann.de

PER POST:

Ledermann GmbH
Untere Hauptstraße 26
85354 Freising

 

Für Anschlusskundinnen und Anschlusskunden, die nicht im Ausbaugebiet liegen:

Da wir den Großteil der Telefon-Kabelverzweiger bereits mit Glasfaser erschlossen haben, können wir Sie schon jetzt über VDSL-Produkte mit Bandbreiten bis zu 100 Mbit/s versorgen.

Informieren Sie sich auf unserer Produktwebseite über unsere hochbitratigen VDSL-Produkte und wählen den für Sie passenden Tarif.

Ausbauphase 2

Bayerische
Gigabit-Programm

Glasfaserausbau

Eigenwirtschaftlicher Ausbau der VegaNet

Ausbauphase 3

Bundesförderprogramm
Graue Flecken

Eigenwirtschaftlicher Ausbau

Planung Ausbau

Aktuell planen wir die Erschließung der in der Karte gekennzeichneten Gebiete mit Glasfasertechnik sowie die Errichtung der erforderlichen zentralen Netzknoten in Bad Reichenhall.

Mit der Inbetriebnahme des errichteten Glasfasernetzes können jedem angeschlossenen Haushalt Bandbreiten von bis zu 1 Gbit/s im Download und 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung gestellt werden.

Der Ausbau erfolgt eigenwirtschaftlich durch die Stadtwerke Bad Reichenhall.

Ledermann GmbH
Untere Hauptstraße 26
85354 Freising

Stadtwerke Bad Reichenhall KU
Hallgrafenstraße 2
83435 Bad Reichenhall

Die Förderrichtlinie des Bundes erlaubt es, die an den Haupttrassen liegenden Anschlüsse mit einer Versorgung von mehr als 30 Mbit/s ebenfalls zu erschließen (sog. „Beifang“).

Die Kunden in den Erschließungsgebieten von Phase 1 sowie die auf der Zuführung dieser Erschließungsgebiete liegenden Kunden wurden angeschrieben.

Die eingegangenen Aufträge zur Errichtung eines Glasfaseranschlusses wurden erfasst und in die Planung integriert. Kunden, die einen Glasfaser-Hausanschluss beauftragt haben, werden zur Terminvereinbarung zur Hausbegehung kontaktiert. Im Rahmen der Hausbegehung wird die genaue Lage und Durchführung des Hausanschlusses besprochen und in einem Protokoll festgehalten.

Zur Planung des Glasfasernetzes und der Baubegleitung wurde die Ingenieurbüro Ledermann GmbH beauftragt.

Im Rahmen der Betreiberausschreibung konnte die Anschlusswerk GmbH als Pächter und Betreiber des zu errichtenden Glasfasernetzes gewonnen werden.

Im Rahmen der nationalen Bauausschreibung konnte die Walter Bauer GmbH als Tiefbauunternehmen zur Errichtung des Glasfasernetzes gewonnen werden.

Bayerische Gigabit-Programm

Ausbauphase 2

In Phase 2 werden die verbleibenden Anschlüsse im Innenbereich der Gemeinde mit Glasfaser erschlossen.

Dazu wird das Bayerische Gigabit-Programm, welches seit Anfang 2020 verfügbar ist, zum Ausbau genutzt.

Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse.

Das Markterkundungsverfahren wurde durchgeführt und die gemäß Förderrichtlinie unterversorgten Adressen identifiziert.

Zur Planung des Glasfasernetzes und der Baubegleitung wurde die Ingenieurbüro Ledermann GmbH beauftragt.

Im Rahmen der Betreiberausschreibung konnte die Anschlusswerk GmbH als Pächter und Betreiber des zu errichtenden Glasfasernetzes gewonnen werden.

Kunden der Ausbauphase 2 erhalten in naher Zukunft ein Infoschreiben sowie das Formular zur Beauftragung des Glasfaser-Hausanschlusses.

Geplanter Ablauf Phase 2:

In Phase 3 werden die verbleibenden Anschlüsse über das seit Juni 2021 verfügbare „Graue Flecken“-Programm des Bundes mit Glasfaser ausgebaut.

Projektträger ist in diesem Fall PWC: Hier gelangen Sie zur Website der PWC

Nach erfolgtem Abschluss der Bauarbeiten können jedem angeschlossenen Endverbraucher Bandbreiten von min. 100 Mbit/s im Download zur Verfügung gestellt werden.

Aktueller Projektfortschritt

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FAQ´s

Im Rahmen des Ausbaus durch das Förderprogramm und der Initiative der Gemeinden der M-EA-N-S, ist Ihr Anschluss im Aktionszeitraum kostenfrei. Für alle Anschlüsse, die nach dem Förderprogramm realisiert werden sollen, müssen die Kosten selbst getragen werden.

Für jedes Grundstück/Haus, das angeschlossen werden soll, muss vom Eigentümer (Mieter reicht nicht) ein Grundstücks- und Hausanschlussvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen werden, in dem der Eigentümer der Nutzung seines Grundstücks zustimmt.

Dieser Vertrag wird Ihnen, sobald die Feinplanung der entsprechenden Ausbauphase beginnt, zugesandt.

Innerhalb der gesetzten Frist sollte eine Rückmeldung erfolgen. Dies gilt auch für anzuschließende noch unbebaute Grundstücke.

Um die Glasfaser nach Ausbau nutzen zu können, muss vom Endnutzer ein entsprechender Vertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen werden.

Grundsätzlich ja, Voraussetzung ist jedoch, dass die Baukosten vom Eigentümer übernommen werden.

Das Netz soll durch die VEGAnet betrieben werden, mit der ein Vertrag abgeschlossen werden muss.

Grundsätzlich wird der Anschluss in den Keller des Gebäudes verlegt. Bis zu der Position des Routers im Gebäude muss ein Leitungsweg in Form von Leerrohren oder Kabelkanälen bestehen, um die Glasfaser bis in Ihre Nutzräume zu bringen.

Diese sollte der Eigentümer bereits im Vorfeld erstellen, um Mehraufwände zu vermeiden.

Ja, wir empfehlen jedoch: Überlassen Sie dies dem bevorstehenden Provider, dadurch können Sie auch im selben Zuge die Rufnummer-Mitnahme abwickeln (siehe Rufnummer-Mitnahme).

Eine Nutzung des Telefon- und Internetanschlusses wird dann in der Regel möglich sein, sofern Sie die Hausverkabelung (siehe Inhouse Verkabelung) geleistet haben.

Dies hängt von den Kündigungsfristen Ihrer Altverträge (bei Ihrem bisherigen Telefon-/Internetanbieter) ab, sofern Sie Altverträge haben und Ihre bisherige Telefonnummer mitnehmen möchten (Portierung). Die technische Inbetriebnahme wird in Abhängigkeit des Fortschritts der Baumaßnahmen erfolgen.

Eine bestehende Kupfer-Verkabelung reicht nicht aus, um den kommenden Glasfaser-Anschluss damit zu betreiben. Die effizienteste Lösung ist, einen Kabelweg für das zukünftige Glasfaser vorab herzustellen (siehe Inhouse Verkabelung).

Wir möchten darauf hinweisen, dass für Sie die Hausverkabelung eine wichtige Rolle spielt. Der Hausübergabepunkt wird bei Ihnen im Keller angebracht. Sofern dort auch der Router installiert werden soll, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. In den meisten Fällen soll der Router jedoch an ggf. verkabelte Geräte wie PC, Laptop, Drucker o.Ä. direkt anbinden und dort der Anschluss schlussendlich installiert werden. Falls letzteres zutrifft, bitten wir Sie darum, vorab eine Trasse in Form von durchgängigen Leerrohren und/oder Kabelkanälen zu installieren.

Generell können Sie Ihre vorhandene Festnetznummer(n)* zum neuen Anbieter migrieren. Hierzu empfehlen wir, auch die Kündigung des alten Telefonanschlusses über diesen Anbieter abzuwickeln.

*Falls Sie drei oder mehr Telefonnummern besitzen, ist das grundsätzlich kein Problem, jedoch ist die ausgewählte Option der zu nutzenden Telefonnummern bei Abschluss des Vertrages zu beachten (bei einigen Providern muss ein Zusatzpaket für weitere Telefonnummern gebucht werden).

Nein, sofern Sie Ihre Kündigung über den zukünftigen Provider arrangiert haben, beginnt der neue Vertrag erst nach Ablauffrist des Altvertrages. Es sei denn, Sie wollen schon vorzeitig mit schnellerem Internet surfen. In diesem Fall sollten Sie Rücksprache mit Ihrem kommenden Anbieter halten bzgl. der Rufnummer-Mitnahme (sofern Ihnen dies wichtig ist).

Router: Dies ist mit dem Anbieter oder einem EDV-Unternehmen zu klären, da bei einem Glasfaseranschluss gewisse Mindestanforderungen gelten, um die volle Bandbreite zu gewährleisten.

Telefon: Analoge Geräte können Sie weiterhin verwenden, unter Umständen auch Ihre ISDN-Anlage oder Telefone. Hierzu halten Sie bitte Rücksprache mit dem Anbieter oder einem EDV-Unternehmen.

Fax: Da es sich bei den meisten Faxgeräten um Analogtechnik handelt, können Sie diese weiterhin betreiben. Falls Sie sich nicht sicher sind, welche Technik Ihr Fax verwendet, empfehlen wir Rücksprache mit einem EDV-Unternehmen.

Nein, es muss kein Rückbau erfolgen. Der Anschluss bleibt einfach ungenutzt.

Nein, denn ein Glasfaserkabel hat kaum Dämpfungswerte, wie vergleichsweise Kupfer. Sie bekommen daher definitiv die bestellte Geschwindigkeit.

Diese sogenannten Voice over Internet Protocol-Anschlüsse (kurz VoIP) werden direkt über den Internetdienst ausgeführt. Dennoch ist hier die Qualität keinesfalls schlechter oder gar schlecht. Durch den Quality of Service-Dienst (kurz QoS) wird die Gesprächsqualität sogar besser, da dieser Dienst dafür sorgt, dass die Sprachqualität bei Telefonaten sowie online-Meetings über Plattformen wie Skype, Teams, Zoom, etc. eine gewisse Priorität erhalten, um die Qualität zu gewährleisten. Dennoch gilt zu unterscheiden, dass reine Telefonate eine P2P-Verschlüsselung (Point to Point, dt.: Punkt-zu-Punkt) besitzen und auch nicht über das öffentliche Internet geleitet werden.

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