Es sollte das Ziel sein, dass für Ihren Hausanschluss kein anderes Grundstück oder Gemeinschaftseigentum gequert werden muss. Sollte dies nicht möglich sein, möchten wir Sie hiermit darauf hinweisen, dass Sie dies mit dem Eigentümer des zu querenden Grundstücks abklären müssen und es DRINGENDST zu empfehlen ist, die Leitung als Grunddienstbarkeit im Grundbuch einzutragen. Bei Gemeinschaftseigentum, an dem Sie beteiligt sind, gibt es hier oft schon entsprechende Regelungen. Wir bitten Sie, dieses Thema bereits vor der Hausbegehung zu klären.