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Erklärung zum Glasfaserausbau (FTTB) auf Grundstück.

Der Eigentümer stimmt zu, dass die Gemeinde Grünwald auf dem Grundstück sowie an und im Gebäude alle notwendigen Vorrichtungen anbringen darf, um einen Glasfaser-Hausanschluss einzurichten, zu prüfen und zu warten.

Dies umfasst insbesondere:

  • die Verlegung von Glasfaserleitungen auf dem Grundstück
  • die Herstellung des Hausanschlusses bis zum Gebäude
  • die Installation eines Hausübergabepunktes (HÜP) bzw. eines
    Glasfaserabschlusspunktes im Gebäude


Leitungsführung und Montage

Die Leitungsführung auf dem Grundstück sowie der Eintrittspunkt ins Gebäude werden nach technischer Abstimmung zwischen Eigentümer und der Gemeinde Grünwald festgelegt. Der Eigentümer verpflichtet sich, geeignete Zugänge zum Gebäude zu ermöglichen und notwendige bauliche Voraussetzungen (z. B. geeigneter Installationsort) bereitzustellen.

Durchführung der Bauarbeiten

Die Bauarbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten wird das Grundstück ordnungsgemäß  iederhergestellt, soweit dies technisch möglich ist. Entstehen durch die Installation, Wartung oder Erweiterung des Telekommunikationsanschlusses Schäden am Grundstück oder an den Gebäuden, verpflichtet sich die Gemeinde Grünwald, diese ordnungsgemäß zu beheben.

Kosten

Im Rahmen des Breitbandförderverfahrens wird der Anschluss für Sie kostenfrei errichtet, sofern die Vereinbarung der Gemeinde Grünwald fristgerecht vorliegt.

Nutzungsbedingungen

Der Eigentümer verpflichtet sich durch die Errichtung des Hausanschlusses nicht zur Abnahme von Telekommunikationsdienstleistungen.

Kündigung

Eine Kündigung dieser Erklärung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Im Falle einer Kündigung oder dauerhaften Außerbetriebnahme kann die Gemeinde Grünwald die installierten Anlagen entfernen. Der ursprüngliche Zustand des Grundstücks wird, soweit technisch möglich, wiederhergestellt.

Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Erklärung bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Erklärung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

1. Angaben zum Eigentümer
2. Angaben zum Grundstück
3. Ansprechpartner vor Ort zur Terminabsprache

Bitte nur ausfüllen, wenn der Ansprechpartner vor Ort nicht der Eigentümer ist.

4. Bestätigung und digitale Unterschrift

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig und unterschreiben Sie anschließend digital.

Die Gemeinde Grünwald ist für Zwecke der Vertragserfüllung berechtigt, die erhobenen gebäude- und personenbezogenen Daten zu verarbeiten (insbesondere zu speichern und zu nutzen). Hierzu gehören insbesondere Name, Anschrift und Kontaktinformationen, die im Vertrag genannt oder im Rahmen des Bereitstellungsprozesses mitgeteilt werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die gesetzlichen Lösch- und Aufbewahrungsfristen werden eingehalten. Subpartner werden gemäß Art. 28 DSGVO beauftragt. Eine Nutzung der Daten zu anderen als den genannten Zwecken sowie eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, sofern eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Grundlage dies erlaubt.

Ort, Datum

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden sorgfältig.

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