Erklärung zum Glasfaserausbau (FTTB) auf Grundstück.
Der Eigentümer stimmt zu, dass die Gemeinde Grünwald auf dem Grundstück sowie an und im Gebäude alle notwendigen Vorrichtungen anbringen darf, um einen Glasfaser-Hausanschluss einzurichten, zu prüfen und zu warten.
Dies umfasst insbesondere:
Leitungsführung und Montage
Die Leitungsführung auf dem Grundstück sowie der Eintrittspunkt ins Gebäude werden nach technischer Abstimmung zwischen Eigentümer und der Gemeinde Grünwald festgelegt. Der Eigentümer verpflichtet sich, geeignete Zugänge zum Gebäude zu ermöglichen und notwendige bauliche Voraussetzungen (z. B. geeigneter Installationsort) bereitzustellen.
Durchführung der Bauarbeiten
Die Bauarbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten wird das Grundstück ordnungsgemäß iederhergestellt, soweit dies technisch möglich ist. Entstehen durch die Installation, Wartung oder Erweiterung des Telekommunikationsanschlusses Schäden am Grundstück oder an den Gebäuden, verpflichtet sich die Gemeinde Grünwald, diese ordnungsgemäß zu beheben.
Kosten
Im Rahmen des Breitbandförderverfahrens wird der Anschluss für Sie kostenfrei errichtet, sofern die Vereinbarung der Gemeinde Grünwald fristgerecht vorliegt.
Nutzungsbedingungen
Der Eigentümer verpflichtet sich durch die Errichtung des Hausanschlusses nicht zur Abnahme von Telekommunikationsdienstleistungen.
Kündigung
Eine Kündigung dieser Erklärung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Im Falle einer Kündigung oder dauerhaften Außerbetriebnahme kann die Gemeinde Grünwald die installierten Anlagen entfernen. Der ursprüngliche Zustand des Grundstücks wird, soweit technisch möglich, wiederhergestellt.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Erklärung bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Erklärung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.